Ein 11-jähriger Junge begeht beim Besuch bei seinem Großvater über eine Filesharing-Software eine Urheberrechtsverletzung. Das LG Frankfurt a.M. entscheid nun, dass weder der inzwischen 20-jährige noch sein Großvater hierfür haften. Eine herbe Schlappe für die Abmahnindustrie
Abmahnung für Filesharing bekommen? – Was du auf keinen Fall...

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